Brand in Rothenburg

Schuldiger verurteilt: Mitarbeiter handelte fahrlässig

11.04.2023, 21:44 Uhr
· Online seit 10.04.2023, 17:47 Uhr
Im vergangenen August brannte in Rothenburg ein Dachstock lichterloh. Während des Brandes kam es zur Explosion einer Gasflasche. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft einen Arbeiter und dessen Chef der Baufirma wegen Grobfahrlässigkeit verurteilt.
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Im vergangenen August brannte in Rothenburg ein Dachstock lichterloh. Das Haus war zu jener Zeit eine Baustelle gewesen. Die Bauarbeiter sollten die Dachumrandung neu anschweissen, wie «20 Minuten» berichtete. Dies sollte durch den Einsatz eines Gasbrenners geschehen.

Bei den Löscharbeiten kam es zu einem lauten Knall – eine Gasflasche war explodiert. Das Haus war bewohnt und musste evakuiert werden, wie PilatusToday und Tele 1 berichteten. Zu Verletzten kam es aber nicht. Das war ein Glücksfall, denn Trümmerteile wurden durch die Explosion fast 300 Meter weit geschleudert und beschädigten ein anderes Haus.

Quelle: PilatusToday / Leservideos

Arbeiter wegen Grobfahrlässigkeit verurteilt

Die Staatsanwaltschaft hat aufgrund dieses Brandes Untersuchungen eingeleitet und verurteilte den betreffenden Arbeiter. Er habe das Feuer grobfahrlässig verursacht. Denn er hätte einerseits feuerfeste Abdeckungen verwenden und andererseits eine Brandwache durchführen sollen, wie die Staatsanwaltschaft Luzern in einem Urteil kommuniziert, das «20 Minuten» vorliegt.

Der Arbeiter wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 1650 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren, verurteilt. Zusätzlich muss er eine Busse von 400 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten von 530 Franken übernehmen.

Auch der Chef des Arbeiters wurde per Strafbefehl verurteilt. Als mitverantwortliche Person habe er die zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen nicht ergriffen. Seine Strafe ist gar höher als jene des Arbeiters: eine bedingte Geldstrafe von 3900 Franken, eine Busse von 1000 Franken und Verfahrenskosten im Umfang von 530 Franken.

(red.)

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veröffentlicht: 10. April 2023 17:47
aktualisiert: 11. April 2023 21:44
Quelle: PilatusToday

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redaktion@pilatustoday.ch