Abstimmungen

Stimmrechtsbeschwerde gegen Stadtluzerner Klima-Vorlage abgelehnt

· Online seit 16.09.2022, 12:08 Uhr
Die Luzerner Kantonsregierung tritt nicht auf eine Beschwerde gegen die Abstimmung über die Klima- und Energiestrategie in der Stadt Luzern ein. Die SVP als Beschwerdeführerin habe zu spät reagiert, zudem sei die gerügte Angabe zur Plafonierung des Verkehrsaufkommens offensichtlich.
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Die Abstimmung vom 25. September könne somit wie vorgesehen stattfinden, teilte der Luzerner Stadtregierung am Freitag mit. Bei der Vorlage geht es um mehrere Massnahmen und Kredite, mit denen die Stadt dem Klimawandel begegnen will. Die Stimmberechtigten haben die Wahl zwischen dem Vorschlag des Stadtparlaments und einer abgeschwächten Version eines Referendumskomitees von FDP und Mitte.

Die städtische SVP hatte eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht und wollte so die Abstimmung annullieren lassen. Sie machte «irreführende» Angaben im Abstimmungsbüchlein geltend und bezog sich dabei auf die vorgesehene Reduktion der Verkehrsbelastung in der Stadt Luzern.

Der Vorschlag von Parlament und Regierung nimmt als Referenzjahr 2010, der Gegenvorschlag setzt bei 2020 an, wobei wegen der Coronapandemie die statistischen Zahlen von 2019 gelten sollen. Diese Unklarheit rügte die SVP, drang damit aber nicht durch.

Die Beschwerdeführerin habe die First von drei Tagen seit der Entdeckung des Mangels verpasst, heisst es in der Mitteilung. Im Weiteren ist es in den Augen des Regierungsrats offensichtlich, was das Referendumskomitee bezwecke, nämlich einen Kompromiss zwischen dem Vorschlag des Grossen Stadtrates und dem Verzicht auf Massnahmen.

(sda)

veröffentlicht: 16. September 2022 12:08
aktualisiert: 16. September 2022 12:08
Quelle: sda

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