Luzerner Kantonsgericht
Todesfahrer vom Ibach: Acht statt neun Jahre ins Gefängnis
Quelle: tele1
Er hätte laut dem Luzerner Kriminalgericht neun Jahre ins Gefängnis gehen sollen: Der Todesfahrer von Ibach. Nach dem Urteil des Kriminalgerichts hat der Beschuldigte jedoch Berufung eingelegt und muss nun ein Jahr weniger ins Gefängnis.
Das Kantonsgericht bestätigte das Urteil, hat aber die Strafe um ein Jahr reduziert. Somit muss der Beschuldigte nun für acht Jahre ins Gefängnis.
Der 27-jährige Mann hatte im August 2017 beim Luzerner Strassenstrich sein Auto mit 60 bis 80 Stundenkilometer in drei Polen gelenkt und einen von ihnen getötet. Der Tat mit dem Auto ging ein Streit zwischen dem Beschuldigten und den drei Männern voraus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Tele 1
(red.)