Quelle: PilatusToday / Janine Schaub / David Migliazza
Nach erfolgter Rückerstattung der zu viel bezogenen kantonalen Subventionen werde der VVL den geschuldeten Betrag an die Gemeinden und den Kanton rückführen, teilten die beiden Unternehmen am Freitag mit.
Die bezahlten Zinsen von 6,7 Millionen Franken will der Verbundrat zugunsten des öffentlichen Verkehrs einsetzen und damit bereits bewilligte Infrastrukturinvestitionen für den fossilfreien öffentlichen Verkehr bei der VBL AG finanzieren, heisst es weiter. Weiter 200'000 Franken muss die VBL an den nationalen Subventionsgeber, das Bundesamt für Verkehr zahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im August 2023 entschieden.
Für die Rückzahlung der 14,6 Millionen Franken muss die VBL AG laut Medienmitteilung einen Kredit aufnehmen. Beide Parteien tragen ihre Anwaltskosten selber. Beim Kantonsgericht beantragten sie, das Verfahren als gegenstandslos abzuschreiben.
Trotz aussergerichtlicher Einigung ist der Fall noch nicht ganz abgeschlossen. Gegen fünf der damals verantwortlichen Kadermitglieder wurde von der Luzerner Staatsanwaltschaft anklage erhoben. Vorwurf: mehrfacher Betrug sowie Leistungs- und Abgabebetrug. Dabei geht es insgesamt um eine Deliktsumme von 2,1 Millionen Franken.
+++ Update folgt +++
So berichtete Tele 1 über den Subventionsskandal im November 2020:
Quelle: tele1
(sda/red.)