Zentralschweiz
Nidwalden

Umnutzung des Flugplatzes Buochs verzögert sich noch weiter

Beschwerde gutgeheissen

Umnutzung des Flugplatzes Buochs verzögert sich noch weiter

29.04.2024, 18:37 Uhr
· Online seit 29.04.2024, 14:06 Uhr
Am 16. April 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Airport Buochs AG zugestimmt. Selbst wenn das Urteil nur eine von zahlreichen Rügen stützt, dürfte sich die Umnutzung weiter verzögern.
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Im Jahr 2021 hatte das BAZL der Airport Buochs AG die Erlaubnis erteilt, den ehemaligen Militärflugplatz für zivile Zwecke zu nutzen. Daraufhin legten die Genossenkorporation Ennetbürgen und drei Anwohner Beschwerde ein. Sie kritisierten dabei Mängel im Umnutzungs- und Planungsverfahren, wie beispielsweise Verletzungen des rechtlichen Gehörs, Sicherheitsmängel auf dem Flugplatz, Verstösse gegen Umweltschutzbestimmungen und Lärmschutz. Sie forderten eine Rückweisung der Planungsgenehmigung an das BAZL, so Airport Buochs AG in einer Mitteilung.

Gericht stimmt nur einem Beschwerdepunkt zu

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun sein Urteil gefällt: Die meisten Beschwerdepunkte wurden abgewiesen. Der Kanton Nidwalden und die Pilatus Flugzeugwerke AG, je zur Hälfte Eigentümer der Airport Buochs AG (ABAG), nehmen den Entscheid zur Kenntnis. Markus Kälin, Verwaltungsratspräsident der ABAG, betont: «Das Urteil unterstreicht, dass wir die Anforderungen für die Umnutzung als zivilen Flugplatz erfüllen.»

Bund muss nochmals über die Bücher

Die Beschwerde wurde jedoch in einem Punkt unterstützt, nämlich dass die Zustimmung der Genossenkorporation Ennetbürgen als Grundeigentümerin bezüglich der Entwässerung noch aussteht. Das bedeutet, dass die Angelegenheit an das BAZL zurückverwiesen würde, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Die ABAG wird das 90-seitige Urteil in den nächsten Tagen eingehend prüfen und das weitere Vorgehen besprechen. Sie hat die Möglichkeit, den Entscheid innerhalb von 30 Tagen ans Bundesgericht weiterzuziehen. Bis das BAZL über das weitere Vorgehen entscheidet, wird der Betrieb des Flugplatzes Buochs vorerst gemäss dem alten Betriebsreglement fortgesetzt.

Die Rückweisung führe zu erheblichen Verzögerungen bei der Einführung eines modernen Betriebsreglements und den damit verbundenen baulichen Anpassungen auf dem Flugplatzgelände, so Airport Buochs AG in der Mitteilung. Insbesondere für die Pilatus Flugzeugwerke bedeutet dies Nachteile. Markus Bucher, CEO der Pilatus Flugzeugwerke AG, erklärt: «Wir werden unsere Anstrengungen für eine erfolgreiche und wirtschaftlich gesicherte Zukunft des Flugplatzes Buochs fortsetzen. Schliesslich ist dieser für den Kanton von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung und für die Pilatus Flugzeugwerke als grösster Arbeitgeber existenziell.»

(red.)

veröffentlicht: 29. April 2024 14:06
aktualisiert: 29. April 2024 18:37
Quelle: PilatusToday

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