Nach Todesfällen während Pandemie: Verantwortliche von Altersheim verurteilt
Nachdem im Giswiler Altersheim «Dr Heimä» neun Personen mit einer Covid-Infektion gestorben sind, standen die Verantwortlichen unter Druck. Denn im Altersheim wurde auf Corona-Schutzmassnahmen verzichtet. Danach kam es zu zwei Strafverfahren. Diese wurden jetzt abgeschlossen, wie die Obwaldner Staatsanwaltschaft gegenüber der «Obwaldner Zeitung» bekannt gab.
Zwei Personen wurden wegen Verletzung von geltenden Covid-Vorschriften verurteilt. Eine der beiden Personen zusätzlich wegen «mehrfacher Aussetzung», dass er also Personen direkt einer Gefahr ausgesetzt habe. Der ausserordentliche Staatsanwalt Reto Marbacher schreibt gegenüber der «OZ» auf Anfrage: «Der Tatbestand der Aussetzung umfasst nicht die Verantwortlichkeit für die Todesfälle an sich, sondern einzig den Vorwurf der Gefährdung des Lebens beziehungsweise der Gesundheit von ‹Hilflosen›.»
Höhe der Busse nicht bekannt
Die Öffentlichkeit erfährt nicht, inwiefern die beiden verurteilten Personen innerhalb des Heims verantwortlich gewesen seien. Zudem bleibt unklar, wie hoch die Bussen sind, die die beiden bezahlen müssen. Denn das Untersuchungsverfahren sei nicht öffentlich, wie Marbacher schreibt.
Die ganze Geschichte gibt es unter luzernerzeitung.ch
(red.)