Kanton Schwyz

Wahlrecht für Beeinträchtigte? Regierung will nicht vorpreschen

· Online seit 06.11.2023, 14:14 Uhr
Ein Vorstoss von Schwyzer SP-Kantonsparlamentarier hat das Wahl- und Abstimmungsrecht für Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung gefordert. Die Regierung winkt jedoch ab. Grund seien laufende Bestandsaufnahmen beim Bund und eine mögliche Missbrauchsgefahr.
Anzeige

Der Vorstoss wurde am 21. April 2023 von SP-Kantonsparlamentarier Martin Raña und dessen Parteikollegin Aurelia Imlig-Auf der Maur eingereicht. Sie nahmen dabei Bezug auf eine erfolgreiche Abstimmung im Kanton Genf, bei der sich rund drei Viertel der Stimmberechtigten für den Ausbau der politischen Rechte von Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen ausgesprochen haben.

Raña und Imlig-Auf der Maur wollten diese Rechte nun auch für Menschen in ihrem Kanton Schwyz. Laut dem Vorstoss sollen damit folgende Ziele erreicht werden: «Die Chancen- und Rechtsgleichheit sowie die Integration von Menschen mit Behinderung fördern. Und die Selbstverantwortung, Selbstbestimmung und Selbständigkeit der Menschen mit Behinderung stärken.»

Menschen mit umfassender Beistandschaft würden von Wahlen und Abstimmungen ausgeschlossen werden. Und dies, obwohl die Art dieser Beistandschaft nichts darüber aussagen würde, ob sich Personen gewissenhaft mit politischen Fragen auseinandersetzen oder nicht.

Regierung winkt ab zu Alleingang

Die Forderung der beiden SP-Parlamentarier lehnt die Schwyzer Regierung nun jedoch ab. Begründet wird dies anhand laufender Bestandsaufnahmen beim Bund. Und deren Ergebnisse gelte es abzuwarten, schreibt am Montag die Regierung auf den Vorstoss. Das Risiko eines «Auseinanderfallens» von eidgenössischen und kantonalen Stimm- und Wahlrechtsvoraussetzungen gelte es auf jeden Fall zu vermeiden. Mit anderen Worten: Schwyz will keinen Alleingang. Es gäbe keinen Bedarf, in diesem Bereich vorzupreschen.

Der Bund prüfe und vergleiche aktuell verschiedene Daten in einem umfassenden Länder- und Kantons-Vergleich. Es gehe dabei unter anderem auch um rechtliche Aspekte der Urteilsunfähigkeit und der damit verbundenen Handlungsunfähigkeit. «Dass vor diesem Hintergrund gerade das anforderungsreiche Stimm- und Wahlrecht noch selbstbestimmt ausgeübt werden können soll, darf durchaus bezweifelt werden und würde letztlich auch die Frage eines Stimm- und Wahlrechts unabhängig von Alter und kognitiver Fähigkeiten zur Debatte stellen», schreibt die Regierung.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

Missbrauchsgefahr: Mehrfaches Stimm- und Wahlrecht für Betreuende?

Zudem weist die Regierung auf eine «latente Missbrauchsgefahr» hin, falls betroffene Personen das Wahlcouvert nicht selbstbestimmt ausfüllen könnten. Dies könnte dazu führen, dass ein Stimm- und Wahlrecht für dauernd urteilsunfähige Menschen schliesslich nicht von selbst ausgeübt würde und faktisch zu einem mehrfachen Stimm- und Wahlrecht für Betreuende und Vertretende werde.

Übrigens: Auch im Kanton Zug ist aktuell ein Vorstoss zu diesem Thema aus den Reihen der Mitte und ALG hängig. In Zug stellte sich die Regierung hinter das Anliegen und empfahl, den Vorstoss als erheblich zu erklären. Weiter soll im Kanton Zürich das Recht in kommunalen Angelegenheiten künftige verankert werden.

(bsv/SDA)

veröffentlicht: 6. November 2023 14:14
aktualisiert: 6. November 2023 14:14
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch