Kanton Zug

Für jedes Kind einen Betreuungsplatz

22.05.2023, 13:08 Uhr
· Online seit 22.05.2023, 13:01 Uhr
Der Kanton Zug will 40 Millionen Franken in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren. Damit sollen neue Betreuungsplätze geschaffen und die Kinderbetreuung günstiger werden.
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Damit Mütter auch nach der Geburt ihrer Kinder der Arbeitswelt erhalten bleiben, braucht es vernünftige Angebote für die Kinderbetreuung. Das scheinen Regierung und Parlament erkannt zu haben. So sollen 40 Millionen Franken aus den OECD-Mindeststeuereinnahmen für die familienergänzende Kinderbetreuung investiert und damit zur Standortförderung beitragen werden. Die Zuger Kantonsregierung schickt einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Kinderbetreuungs- sowie des Schulgesetzes in die externe Vernehmlassung. Für Familien sei das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschul- und Schulalter von grosser Bedeutung, heisst es in einer Mitteilung. Lange Wartelisten, fehlende Plätze und hohe Kosten würden Erziehungsberechtigte aber oft vor Herausforderungen stellen, begründet die Zuger Kantonsregierung ihr Anliegen.

Mehr Betreuungsplätze

Der Massnahmenkatalog der Zuger Regierung sieht nun vor, dass jede Gemeinde ein Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder ab Ende des Mutterschaftsurlaubs bis zum Abschluss der Primarstufe sicherstellt. So soll auf Wunsch für jedes Kind in diesem Alter in seiner Gemeinde ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Im Vorschulbereich hat die Gemeinde den Eltern einen Platz in einer Kita oder Tagesfamilie anzubieten, der den ganzen Tag abdeckt. Für den freiwilligen Kindergarten wird in der schulergänzenden Betreuung inklusive Ferienbetreuung ein Platz sichergestellt. Damit sollen Unterschiede zwischen den Gemeinden an Kinderbetreuungsangeboten verringert und die Erwerbstätigkeit von Eltern erleichtert werden.

Weniger Kosten für die Eltern

Auch soll die Kinderbetreuung günstiger werden. Im Vorschulbereich soll der Kanton neu einen Drittel der durchschnittlichen Kinderbetreuungskosten der Erziehungsberechtigten übernehmen. Dieser Kantonsbeitrag soll allen Erziehungsberechtigten zugutekommen, unabhängig von ihrem Einkommen. So würden auch Familien des Mittelstandes spürbar entlastet, heisst es in der Mitteilung. Im Schulbereich beteiligt sich der Kanton neu ebenfalls an der Finanzierung der schulergänzenden Betreuungskosten und entrichtet eine Pauschale an die Gemeinden.

Betreuungsgutscheine

Die Gemeinden sollen aber immer noch Beiträge leisten oder reduzierte Tarife anbieten, damit das Betreuungsangebot auch für Eltern mit geringem Einkommen und Vermögen zur Verfügung steht. Erziehungsberechtigte, welche die Voraussetzungen für einen Gemeindebeitrag erfüllen, erhalten künftig einen Betreuungsgutschein, der im ganzen Kanton in einer anerkannten Kindertagesstätte oder Tagesfamilie eingelöst werden kann.

Die Zuger Kantonsregierung schickt die geplanten Gesetzesänderungen bis am 30. August 2023 in die externe Vernehmlassung. Interessierte Personen können sich nun innert dieser Frist zu den Massnahmen äussern.

(red.)

veröffentlicht: 22. Mai 2023 13:01
aktualisiert: 22. Mai 2023 13:08
Quelle: PilatusToday

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