Stadt Zug

Gutachten zeigt: Initiative für günstigen Wohnraum kann umgesetzt werden

· Online seit 04.12.2023, 20:21 Uhr
Im vergangenen Juni wurde die Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» vor dem Volk angenommen. Daraufhin hat der Stadtregierung ein Gutachten erstellen lassen, welche bei der Umsetzung der Initiative Unterstützung bieten soll.
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Ein hauchdünner Entscheid ist untertrieben: Es waren gerade mal 34 Stimmen, die im vergangenen Sommer über das «Ja» der Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» entschieden haben. Während die Initianten der SP sich über den Ausgang der Abstimmung erfreute, befand sich die Stadtregierung am anderen Gemütspol – dieser hat die Initiative vorgängig zur Ablehnung empfohlen.

Zuger Stadtregierung verlangte ein Rechtsgutachten

Aufgrund verschiedener rechtlicher Unsicherheiten des Initiativtextes liess die Stadt Zug ein Rechtsgutachten erstellen. Dieses liegt nun vor und wurde an der heutigen Pressekonferenz vorgestellt.

Eliane Birchmeier, Stadträtin und Vorsteherin Baudepartement, sagt gegenüber PilatusToday und Tele 1: «Das Ziel des Rechtsgutachtens war, Fragen, die sich aufgrund des Initiativtextes ergeben haben, zu klären.» Die Stadtregierung würde jetzt bei der Umsetzung der Initiative eine bessere Grundlage haben.

Gutachter zweifelt an frühes Erreichen der Quote

«Wir sind zum Schluss gekommen, dass sich die Initiative grundsätzlich verfassungskonform umsetzen lässt», sagt Beat Stalder, Gutachter und Rechtsanwalt. Die Initiative greife weder übermässig in die Eigentumsrechte noch in die Wirtschaftsfreiheit ein. Daher steht der Stadtregierung nun nichts mehr im Wege, die Initiative umzusetzen. Beat Stalder bezweifelt jedoch, dass das 20-Prozent-Ziel der Initiative per 2040 erreicht werden könnte. Ein «Nichterreichen» bliebe aus rechtlicher Sicht aber folgenlos.

Gemäss Initiative müssten auch 40 Prozent der neu erstellten Wohnflächen in den Verdichtungsgebieten grundsätzlich preisgünstig sein. Da gelte es laut Gutachten das kantonale Recht zu beachten, welches die Gemeinden bei der Festlegung von Mindestquoten für preisgünstigen Wohnungsbau einschränke. Zudem würden die Initianten den Begriff «preisgünstig» relativ offen formulieren, meint der Rechtsanwalt und Verfasser des Gutachtens. Das würde der Stadtregierung etwas Spielraum bei der Umsetzung der Initiative lassen.

Die Stadt Zug war schon vor der Initiative bemüht, günstigen Wohnraum zu gewährleisten. Die Initiative hat dem Vorhaben nun einen politisch verbindlichen Auftrag gegeben, so der Rechtsanwalt und Gutachter.

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veröffentlicht: 4. Dezember 2023 20:21
aktualisiert: 4. Dezember 2023 20:21
Quelle: PilatusToday

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redaktion@pilatustoday.ch