Zug

Strafanzeige gegen Gesamtregierung wird nicht weiterverfolgt

12.04.2024, 10:50 Uhr
· Online seit 12.04.2024, 10:49 Uhr
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug kommt zum Schluss, dass sich die Zuger Kantonsregierung nicht strafbar gemacht hat. Sie wurde Mitte März vom Präsidenten der Partei «PARAT» wegen Verdacht auf ungetreue Amtsführung angeklagt.
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Die Partei «Parat» hat im März gegen die Zuger Gesamtregierung Strafanzeige wegen ungetreuer Amtsführung erstattet. Sie wirft ihr vor, gemeinsame Essen und Retraiten separat abgerechnet zu haben, obschon Verpflegung und Übernachtungen mit einer Pauschale von 5 Prozent des Lohns bzw. 14'000 Franken abgegolten seien.

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Wie die Zuger Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilt, kam man zur Erkenntnis, dass der angezeigte Straftatbestand in «keiner Weise erfüllt ist und der Vorwurf nicht zutrifft». Deshalb werden sämtliche Anzeigen gegen die Kantonsregierung als erledigt betrachtet. Diese Art der Spesenregelung werde seit mindestens 1991 vom Kantonsparlament sowie der Staatswirtschaftskommission unterstützt.

(red.)

veröffentlicht: 12. April 2024 10:49
aktualisiert: 12. April 2024 10:50
Quelle: PilatusToday

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