Strafanzeige gegen Gesamtregierung wird nicht weiterverfolgt
Die Partei «Parat» hat im März gegen die Zuger Gesamtregierung Strafanzeige wegen ungetreuer Amtsführung erstattet. Sie wirft ihr vor, gemeinsame Essen und Retraiten separat abgerechnet zu haben, obschon Verpflegung und Übernachtungen mit einer Pauschale von 5 Prozent des Lohns bzw. 14'000 Franken abgegolten seien.
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Wie die Zuger Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilt, kam man zur Erkenntnis, dass der angezeigte Straftatbestand in «keiner Weise erfüllt ist und der Vorwurf nicht zutrifft». Deshalb werden sämtliche Anzeigen gegen die Kantonsregierung als erledigt betrachtet. Diese Art der Spesenregelung werde seit mindestens 1991 vom Kantonsparlament sowie der Staatswirtschaftskommission unterstützt.
(red.)