Kanton Zug

Von April bis Juli: Hunde müssen in den Wäldern an die Leine

26.10.2023, 16:44 Uhr
· Online seit 26.10.2023, 11:31 Uhr
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen im Kanton Zug künftig ihre Vierbeiner während der Brut- und Gebärzeit im Wald an der Leine führen. Dies hat das Kantonsparlament am Donnerstag beschlossen.
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Von April bis Juli, also während der Brut- und Gebärzeit, müssen im Kanton Zug Hunde im Wald an die Leine. Das Kantonsparlament hat sich damit gegen die Regierung gestellt.

Hunde auf Sichtdistanz halten, reicht nicht

Diese hatte sich im Bericht und Antrag an das Parlament zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald gegen eine solche Bestimmung ausgesprochen. Sie schlug vor, dass Hunde in Wäldern und am Waldrand in Sichtdistanz und so unter Aufsicht gehalten werden, dass sie jederzeit abrufbar sind.

Das Parlament folgte am Donnerstag in der ersten Lesung aber mit 51 zu 24 Stimmen dem Antrag der vorberatenden Kommission, welche die Leinenpflicht im Wald zwischen April und Juli forderte.

Bislang müssen die Zuger Vierbeiner in der Schonzeit für Jungwild nicht angeleint werden. Dies hatte das Parlament 2015 beschlossen. Die Hunde müssen nur in Naturschutzgebieten, auf Friedhöfen, auf Schulhaus- und Sportplätzen und im öffentlichen Verkehr an der Leine geführt werden.

Schutz in der «sensiblen Zeit» bis zu «Salamitaktik»

Die temporäre Leinenpflicht sei gerechtfertigt, sagte Beat Iten im Namen der SP-Fraktion. Es sei sinnvoll, die Wildtiere in dieser sensiblen Zeit besser zu schützen und die Regelungen der Nachbarkanton zu übernehmen.

Auch Tabea Estermann – eine Förstertochter, wie sie betonte – sagte, die GLP unterstütze die Leinenpflicht in der Schonzeit, da die wilden Tiere im Wald dann besonders viel Ruhe vor stöbernden Hunden brauchten.

Hundebesitzer Benny Elsener (Die Mitte) sagte, obwohl er sich viel im Wald aufhalte, sei er noch nie einem streunenden Hund begegnet. Nicht alle Hunde dürften in denselben Topf geworfen werden. Der Generalverdacht, dass alle Hunde gefährlich seien, reiche nicht aus für eine Leinenpflicht.

Die SVP-Fraktion sprach sich geschlossen gegen die temporäre Leinenpflicht aus. Thomas Werner nannte die Diskussion über die temporäre Leinenpflicht «Salamitaktik». Schliesslich habe das Kantonsparlament eine Pflicht ja bereits 2015 abgelehnt.

Leinenpflicht in der Zentralschweiz

Eine Leinenpflicht in gewissen Gebieten oder im Wald kennen auch andere Zentralschweizer Kantone. So gilt beispielsweise im Kanton Obwalden, dass der Hund auf dem Glaubenberg an der Leine gehen muss. Dort wird immer wieder auf die Pflicht aufmerksam gemacht, weil sich nicht alle daran halten. Hundebesitzer, die sich nicht an die Regel halten, werden im Kanton Obwalden gebüsst oder gar angezeigt.

Seit vergangenem Jahr kennt auch der Kanton Uri eine Leinenpflicht. Diese gilt jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli. Damit wolle man junge Wildtiere besser vor den Hunden schützen. Auch im Kanton Luzern müssen Hundebesitzer ihre Vierbeiner von Frühling bis Sommer im Wald und in Waldnähe an die Leine nehmen.

Drohnenflugverbot über dem Wald

Zur Teilrevision des Waldgesetzes kommt es, weil die Bestimmungen von 1998 teilweise nicht mehr mit dem geltenden Bundesrecht und der weiterentwickelten Praxis kompatibel sind. Auch nahm der Druck auf den Lebensraum Wald durch Tätigkeiten, die der Erholung dienen, in den vergangenen Jahren stark zu, wie die Regierung betonte.

So debattierte der Rat am Donnerstag im Rahmen dieser Teilrevision nicht nur über die Leinenpflicht, sondern auch über Biker und Drohnenflüge im Wald.

Die Regierung schlug vor, dass das Fliegenlassen von Drohnen im Waldesinnern und bis 50 Meter über Boden verboten und sanktioniert werden können. 50 Meter entspricht den höchsten Baumlängen im Kanton Zug. Diese Bestimmung schütze nicht nur die Erholungssuchenden von unerwünschten Störungen, sondern auch die Wildtiere in Bodennähe und im Baumkronenbereich, argumentierte die Regierung. Die Schlussabstimmung zu den Anliegen findet in der zweiten Lesung zu einem späteren Zeitpunkt statt.

(red./sda)

veröffentlicht: 26. Oktober 2023 11:31
aktualisiert: 26. Oktober 2023 16:44
Quelle: PilatusToday

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