Kanton prescht vor

Zuger Eltern wehren sich gegen Spucktest-Pflicht an Schulen

· Online seit 07.02.2021, 08:40 Uhr
Die Corona-Fälle an Schulen häufen sich. Das hat auch Auswirkungen auf den Kanton Zug: Nach den Sportferien müssen Zuger Schüler zwei Mal wöchentlich zum Spucktest antreten. Eltern wehren sich mit Dispensen gegen den Spuckzwang.
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Derzeit vergeht kein Tag ohne Corona-Alarm im Klassenzimmer. In der Zentralschweiz wurden bei verschiedensten Schulen breite Testungen durchgeführt, etwa im Maihof-Schulhaus der Stadt Luzern (wir berichteten) und anderen Schulen

Der Ausweg aus der Misere? Testen, testen, testen, so das Mantra der Wissenschaft. Nach den Sportferien müssen Zuger Schüler ab der Sekundarstufe zweimal wöchentlich zum Spucktest antreten. Die Teilnahme ist obligatorisch und gilt auch für die symptomfreie Jugend. Bevor aber überhaupt die erste Spucke gesammelt ist, keimt bereits Widerstand. Eltern wehren sich mit Unterlassungsschreiben und Dispensen dagegen, dass ihr Nachwuchs zum Ausspeien gezwungen wird.

Die Zuger Bildungsdirektion bestätigt SonntagsBlick, dass in Direktion und Schulen des Kantons solche Schreiben eingehen. Wer nicht spurt, für den sind «disziplinarische Ansätze denkbar, beispielsweise eine Wegweisung», so die Behörde. Ein Recht auf Fernunterricht entstehe dadurch nicht.

In Zug heisst es also bald: spucken oder Schulverbot. Nur in der Schweiz gilt die Schulpflicht. Wie ist das vereinbar? Die Behörde stützt sich auf das eidgenössische Epidemiengesetz sowie auf das Gesundheitsgesetz des Kantons. Räumt aber ein: «Die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung an den Schulen ist noch in Entstehung, sie soll nächste Woche durch den Regierungsrat beschlossen werden.» 

Die Rechtslage ist wackelig. «Die Kantone können Massnahmen gegenüber Personen anordnen, die krank, krankheitsverdächtig, angesteckt oder ansteckungsverdächtig sind», sagt Felix Uhlmann (51), Staatsrechtsprofessor an der Universität Zürich. Er sieht aber keine Regelung für obligatorische Massentests an gesunden Personen. Ob die Zuger Regierung dies ohne Zustimmung des Parlaments entscheiden könne, sei fragwürdig, so Uhlmann.

veröffentlicht: 7. Februar 2021 08:40
aktualisiert: 7. Februar 2021 08:40
Quelle: PilatusToday

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