Viele offenen Fragen

Das musst du zur Homeoffice-Pflicht wissen

14.01.2021, 18:07 Uhr
· Online seit 14.01.2021, 17:52 Uhr
Ab nächstem Montag gilt in der Schweiz die Homeoffice-Pflicht. Wir klären die häufigsten offenen Fragen.
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1. Muss ich jetzt im Homeoffice arbeiten?

Die Homeoffice-Pflicht gilt für alle Arbeitnehmenden, bei denen das Arbeiten zuhause möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Die Formulierung lässt einen grossen Spielraum (PilatusToday berichtete). Jedoch geht es, wie Alain Berset sagt, um ein Signal an die Bevölkerung.

2. Gibt es eine finanzielle Entschädigung für Homeoffice?

Jein. Wie der Bundesrat in der Mitteilung schreibt, schuldet der Arbeitgeber den Mitarbeitenden im Homeoffice keine Entschädigung für beispielsweise Strom- oder Mietkosten. Spesen, welche jedoch zur Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind, wie Papier oder Druckerpatronen, müssen weiterhin übernommen werden (siehe Punkt 3).

3. Was, wenn ich nicht im Homeoffice arbeiten kann?

Ein Arbeitnehmer kann nur dann ins Homeoffice geschickt werden, wenn dies möglich ist. Hierfür benötigt er, gleich wie im Büro, Arbeitsgeräte und Material. Dafür ist weiterhin der Arbeitgeber verantwortlich. Wer also beispielsweise keinen Internetanschluss oder Laptop zuhause hat, muss diesen vom Unternehmen zur Verfügung gestellt bekommen oder kann ansonsten nicht ins Homeoffice delegiert werden.

Falls ein Unternehmen jedoch über die Regelung («wenn möglich und mit verhältnismässigem Aufwand») hinausgehen möchte und ihre Arbeitsnehmenden ins Homeoffice schicken will, müssen allenfalls neue Gerätschaften angeschafft werden. Ob und welcher Anteil der Kosten bei einer Neuanschaffung vom Unternehmen übernommen wird, ist momentan jedoch noch unklar. Hier lohnt sich der Dialog mit den Verantwortlichen.

4. Was, wenn ich nicht ins Homeoffice will?

Wie Hansjörg Schmid, Kommunikations-Chef vom Arbeitnehmerverband Angestellte Schweiz gegenüber PilatusToday meint, gäbe es jedoch für diesen Fall noch keine klare Regelung (bisher kein Urteil in der Rechtsprechung). Es lohne sich, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und gemeinsam eine pragmatische Lösung für diesen Sonderfall zu finden. Jedoch muss grundsätzlich, wenn immer möglich, ein Arbeitnehmer ins Homeoffice.

5. Was, wenn ich ins Homeoffice will, aber nicht darf?

Nach Art. 6 Arbeitsgesetz, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, die für den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden notwendig sind. Zusätzlich kommt nun die Bestimmung des Bundes. Falls also ein Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten will und dies möglich ist, muss der Arbeitgeber einwilligen. Jedoch lässt auch hier die Formulierung (wenn möglich) einen grossen Spielraum. Es lohnt sich, den Dialog mit dem Vorgesetzten zu suchen.

6. Ich bin eine gefährdete Person und kann nicht im Homeoffice arbeiten. Was nun?

In diesem Fall ist die Regelung klar: Gefährdete Personen, welche in ihren Berufen nicht genügend geschützt werden können, müssen bei vollem Lohn von der Arbeitspflicht befreit werden. Es besteht der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

7. Muss ich im Homeoffice immer erreichbar sein?

Nein. Es gelten im Homeoffice die vertraglich geregelten Arbeits- und Pausenzeiten. Dafür benötigt es sowohl vom Arbeitsnehmer wie auch vom Arbeitsgeber Disziplin und Entgegenkommen. Eigenverantwortung und Verständnis sind gefragt.

(red.)

veröffentlicht: 14. Januar 2021 17:52
aktualisiert: 14. Januar 2021 18:07
Quelle: PilatusToday

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