Nach Absage von Corona-Demo: Veranstalter ziehen vor Bundesgericht
Am heutigen Mittwoch wolle man beim Bundesgericht Beschwerde über die nicht-Bewilligung einreichen, schreibt das «Aktionsbündnis Urkantone» am Dienstag.
«Das Verbot der Kundgebung ist der Todesstoss für die Meinungsfreiheit in der ganzen Schweiz. Mit der Begründung, die Maskenpflicht könne nicht durchgesetzt werden, könnten Kundgebungen immer und überall verboten werden», schreibt Josef Ender, Sprecher der Vereinigung.
An der grossen Kundgebung habe man die Kampagne gegen das Covid-19-Gesetz, über das am 13. Juni abgestimmt wird, lancieren wollen.
Erfahrungen aus Liestal beeinflussten Entscheid
Vorausgegangen war eine Diskussion über die Nicht-Einhaltung der geltenden Corona-Massnahmen während anderen Corona-Demos. In Liestal, wo am 20. März über 6'000 Corona- und Massnahmen-Skeptiker zusammenkamen, wurden diese grösstenteils ignoriert, die Polizei schaute zu.
Der Kanton Uri gab vor diesem Hintergrund letzte Woche bekannt, keine Kundgebungen mit mehr als 300 Personen zuzulassen und die geplante Demo, die am 10. April auf Privatgrund stattfinden sollte, nicht zu bewilligen. Auch gegen die Personenbegrenzung werde man beim Kanton Beschwerde einreichen, heisst es weiter.
Solche Szenen wollte die Urner Sicherheitsdirektion in Altdorf verhindern:
(red.)