Fahrlehrer klärt auf

In dieser Situation ist es erlaubt, ein Rotlicht zu überfahren

05.02.2023, 12:12 Uhr
· Online seit 04.02.2023, 13:47 Uhr
Was man bereits in der Fahrschule lernt, setzt man im Alltag automatisch um: Wechselt das Lichtsignal von Orange auf Rot, hält man sein Fahrzeug sofort an. Verinnerlicht wurde auch, dass ein Rotlicht nicht überfahren werden darf. Aber ist das auch im Notfall so?
Anzeige

Ein Unfall im Morgen- oder Feierabendverkehr kann schnell zu einem Verkehrschaos führen und den Arbeitsweg zur Geduldsprobe werden lassen. Dass man für die Polizei oder die Ambulanz eine Rettungsgasse bilden soll, sollte den meisten Verkehrsteilnehmenden klar sein.

Stau vor dem Lichtsignal – und die Feuerwehr steht mittendrin

Doch wie verhält man sich, wenn die Ambulanz an einem vorbei fahren will, man aber zuvorderst an einer roten Ampel steht? Über die ausgezogene weisse Linie nach links zur Seite fahren, rechts aufs Trottoir ausweichen oder vielleicht doch besser langsam das Rotlicht überfahren?

Um Situationen wie jene im Video oben zu verhindern, haben wir uns bei der Polizei und einem Fahrlehrer nach der rechtlichen Situation erkundigt. «Wenn Rettungsfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht auf dringlicher Fahrt an uns vorbeifahren müssen, ist es erlaubt, das Rotlicht zu ignorieren», klärt Dario Lichtensteiger, Fahrlehrer bei der Fahrschule Drivelab, auf. «Aber nur in diesem einen Fall!»

Gesetz ist klar

Doch ist das Überfahren der Linie beim Lichtsignal immer die beste Lösung? «Nein», sagt Lichtensteiger. Wenn es auf der Seite genügend Platz hat, sollte man aufs Trottoir fahren. «Denn beim Überfahren eines Rotlichts besteht immer noch die Gefährdung des Querverkehres.»

Dies steht auch explizit so unter Artikel 16 Absatz 2 der Verkehrsregelverordnung: «Wenn es zur sofortigen Freigabe der Fahrbahn unerlässlich ist, müssen die Fahrzeugführer mit der gebotenen Vorsicht auf das Trottoir ausweichen.» Ausser man steht zuvorderst beim Lichtsignal und es gibt keinen Platz, um nach rechts auszuweichen.

In diesem Fall dürfe man das Rotlicht überfahren. Damit ist laut Dario Lichtensteiger aber nicht gemeint, dass man über die ganze Kreuzung fahren kann. Sobald die Ambulanz oder die Polizei genügend Platz hat, um vorbeizufahren, muss man wieder stoppen.

Unterschied zwischen Rettungsfahrzeugen und Privatautos

Auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. Für Rettungsfahrzeuge gelten andere Vorschriften als für Fahrzeuge von Privatpersonen. Sobald ein Polizeiauto oder eine Ambulanz mit Blaulicht und Horn unterwegs ist, dürfe dies eine rote Ampel überfahren, erklärt Christian Bertschi von der Luzerner Polizei.

Grund dafür ist laut Fahrlehrer Dario Lichtensteiger, dass andere Verkehrsteilnehmende bei Blaulichtorganisationen wissen, dass diese im Notfall vortrittsberechtigt sind. Dementsprechend machen die Autofahrerinnen und Autofahrer in der Regel der Ambulanz und der Polizei automatisch Platz.

Kann es trotzdem eine Busse geben?

An vielen Ampeln gibt es unterdessen fix installierte Radargeräte. Daher kann es sein, dass man geblitzt wird, wenn man ein Rotlicht überfährt – auch wenn man lediglich einem Rettungsfahrzeug Platz machen wollte.

Dies muss jedoch nicht automatisch bedeuten, dass die Busse auch wirklich bezahlt werden muss. Laut Christian Bertschi von der Luzerner Polizei kann man, wie bei jeder anderen Busse auch, Rekurs einlegen. Ob die Busse schlussendlich bezahlt werden muss, entscheidet dann die Staatsanwaltschaft.

(pch)

veröffentlicht: 4. Februar 2023 13:47
aktualisiert: 5. Februar 2023 12:12
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch