Kantonsgericht weist Beschwerde von «Familie Eichwäldli» zurück
«Das Kantonsgericht stellt fest, dass die Parteien vertraglich eine befristete, ohne Kündigung endende Zwischennutzung bestimmter Räumlichkeiten vereinbart hatten, die nicht als Miete, sondern als Gebrauchsleihe bezeichnet und ausgestaltet wurde.» Dies schreibt das Kantonsgericht am Freitag. Damit bleibt den Hausbesetzern nur noch der Gang ans Bundesgericht, das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Die Gebrauchsleihe, welche die Besetzung des Hauses legalisierte, lief im September 2020 aus. Die «Familie Eichwäldli» bekam von der Stadt Luzern noch eine Fristverlängerung bis Mitte Februar, bis dahin hätten die Bewohnerinnen und Bewohner ausziehen sollen. Weil dies bis heute immer noch nicht erfolgte, reichte die Stadt am 18. Februar Anzeige ein. Der Knatsch mit der Stadt Luzern war immer wieder von Demonstrationen begleitet (PilatusToday berichtete).
(red.)