Expertin ordnet ein

Zwischen Zertifikatspflicht und Recht auf Bildung: Ein schmaler Grat

15.09.2021, 21:24 Uhr
· Online seit 15.09.2021, 21:23 Uhr
Wer in Luzern an der Universität oder an der Hochschule studiert, benötigt ab kommender Woche ein Covid-Zertifikat. Bildung gibt es künftig also nur noch, wenn man die 3G-Regel erfüllt. Doch ist dies rechtlich überhaupt zulässig? Wir haben nachgefragt.

Quelle: Tele 1

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In den vergangenen eineinhalb Jahren haben die Studierenden den Hörsaal nur noch via Zoom-Meeting oder auf Bildern gesehen. Denn Vorlesungen fanden wegen der Corona-Pandemie praktisch überall nur noch virtuell statt. Diese Zeit ist mit dem Beginn des neuen Semesters vielerorts vorbei. Die Vorlesungen finden wieder vor Ort im Hörsaal statt.

Doch einen Haken hat das Ganze: An den Vorlesungen dürfen nur jene Studierenden teilnehmen, die ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen können – also geimpft, genesen oder getestet sind. Alle anderen Studierenden haben keinen Zutritt mehr zur Uni oder Hochschule.

«Wenn die Universität die Testkosten übernimmt, ist die Zertifikatspflicht kein Problem. Ansonsten stellt sich die Frage nach der Verhältnismässigkeit», betont Rechtsanwältin Laura Muheim. Weniger problematisch wäre es, wenn die Uni die Vorlesungen auch online anbieten würde. «Dann wäre das Grundrecht auf Bildung nicht gross eingeschränkt.»

Wie die Studierenden auf die Zertifikatspflicht halten, erfährst du im Video oben.

(red.)

veröffentlicht: 15. September 2021 21:23
aktualisiert: 15. September 2021 21:24
Quelle: PilatusToday

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