Urteil veröffentlicht

Stiche auf Tochter in Sattel waren weder versuchter Mord noch Totschlag

13.04.2022, 17:58 Uhr
· Online seit 13.04.2022, 17:35 Uhr
Das Schwyzer Strafgericht hat sein Urteil gegen einen 56-jährigen Mann, der seine Tochter in Sattel mit drei Messerstichen lebensbedrohlich verletzte, auf dem mittleren von drei Tatbeständen abgestellt: der versuchten vorsätzlichen Tötung.
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Der Beschuldigte war im Januar zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Er hatte im August 2020 seine 28-jährige Tochter, mit der er eine Inzestbeziehung führte, mit einem Messer attackiert, als diese im Bett lag. Hintergrund der Tat war gemäss Staatsanwaltschaft, dass die Frau sich nach einer offenen Beziehung gesehnt habe und sich prostituieren wollte.

Die Staatsanwältin taxierte die Tat als versuchten Mord und verlangte dafür sowie für den Inzest 13 Jahre Gefängnis. Die Verteidigung dagegen hatte auf versuchten Totschlag und für eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren plädiert. Sie bezeichnete die Tochter als manipulativ. Sie habe die Eifersucht des von ihr abhängigen Vaters absichtlich angestachelt. Der Mann sei nur noch beschränkt fähig gewesen, sein Handeln zu kontrollieren.

Quelle: CH Media Video Unit / BRK News

Weder Mord noch Totschlag

Das Strafgericht ist bei der Beurteilung des Tatbestandes seinen eigenen Weg gegangen, wie aus dem begründeten Urteil hervorgeht, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt. Es verneinte sowohl das schwerere Delikt des Mordes als auch das leichtere des Totschlags.

Es könne keine besondere Skrupellosigkeit erkennen, die für einen Mordversuch spräche. So habe der Beschuldigte zwischen den Messerstichen Zeit verstreichen lassen, weil das Opfer auf ihn eingeredet habe und nicht etwa, um dieses leiden zu lassen. Auch habe er nicht einzig aus Eifersucht, Wut und Rache gehandelt, hält das Gericht fest.

Landesverweis von 15 Jahren

Allerdings stelle diese Verzweiflung und die starke emotionale Aufwühlung keine derart unbeherrschbare Ausnahmesituation dar, wie sie für die Totschlag-Qualifikation nötig wäre. Das Gericht nannte die Abhängigkeit und Unterwürfigkeit des Beschuldigten «absurd». Eine andere, «anständig gesinnte Person» wäre in der gleichen Situation nicht in einen solchen Affekt geraten.

Der beschuldigte Deutsche wird zudem für 15 Jahre des Landes verwiesen. Mit dieser «schrecklichen Straftat» habe er den Verlust seines Aufenthaltsrechts bewusst in Kauf genommen, schreibt das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

So berichtete Tele 1 über den Vorfall im 2020

Quelle: Tele 1

veröffentlicht: 13. April 2022 17:35
aktualisiert: 13. April 2022 17:58
Quelle: sda

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