Subventions-Affäre

Gericht stützt Vorgehen der VBL – bezahlen soll sie trotzdem

· Online seit 23.08.2023, 12:00 Uhr
Die Verkehrsbetriebe Luzern AG hat richtig gehandelt und ist bezüglich Subventionsrückzahlungen vor Gericht gezogen. Das Bundesverwaltungsgericht stützt das Vorhaben in seinem Urteil. Zu viel erhaltene Subventionen soll die VBL AG trotzdem zurückbezahlen.
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Das Bundesamt für Verkehr und der Verkehrsverbund Luzern (VVL) fordern von der VBL AG 16 Millionen Franken zuzüglich fünf Prozent Zinsen. Die Verkehrsbetriebe sollen zwischen 2010 und 2017 zu viele Subventionen erhalten haben. Eigentlich hätte man sich aussergerichtlich einigen wollen, dieser Versuch scheiterte aber bisher. Deshalb musste unter anderem das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Und dieses kommt zum Schluss, dass die VBL AG zwar mit dem Gang vor Gericht richtig gehandelt hat, aber einen Teil des Geldes dennoch zurückzahlen soll.

Fünf Jahre lang zu viele Subventionen erhalten

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Forderung des Bundes, also 240'000 Franken zu viel erhaltene Subventionen analysiert. Es hat entschieden, dass die VBL AG in diesem Fall für die Jahre 2010 und 2011 keine Rückzahlungen tätigen muss. Unter anderem wegen Verjährung. Für die Jahre 2012 bis 2017 muss der Verkehrsbetrieb allerdings bezahlen. Dabei geht es um insgesamt 210'000 Franken.

Obwohl die zu viel erhaltenen Bundes-Subventionen bezahlt werden sollen, gibt es einen Trost für die Verkehrsbetriebe Luzern. Das Gericht stützt das Vorgehen, den Sachverhalt vor Gericht gezogen zu haben. Die Forderung einfach zu bezahlen, ohne genaue Klärung, wäre aus Sicht des Gerichts nicht korrekt gewesen.

Forderung des VVL sistiert

Der Verwaltungsrat der VBL AG wird nun das Urteil genau analysieren und das weitere Vorgehen klären. Man wolle zu einem späteren Zeitpunkt Stellung nehmen, sagt die VBL AG auf Anfrage von PilatusToday und Tele 1. Zudem werden die Gespräche mit dem Bund und dem Verkehrsverbund intensiviert.

Die Geldforderung des Verkehrsverbundes Luzern war nicht Teil dieses Gerichtsentscheids. Dieser Fall liegt beim Kantonsgericht, wurde aber mit Verweis auf das Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts sistiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das war die Sachlage im November 2020

Quelle: tele1


(stm)

veröffentlicht: 23. August 2023 12:00
aktualisiert: 23. August 2023 12:00
Quelle: PilatusToday

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