Zentralschweiz

So feiern die Zentralschweizer dieses Jahr Fasnacht

Übersicht

So feiern die Zentralschweizer dieses Jahr Fasnacht

· Online seit 29.01.2022, 06:29 Uhr
Es geht nicht einmal mehr einen Monat und dann beginnt die Fasnacht 2022. Wie die Fasnacht stattfinden kann, ist jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Wir haben dir die verschiedenen Vorgaben zusammengefasst.
Anzeige

Eines steht fest: Auch wenn die diesjährige Fasnacht nicht im üblichen Rahmen stattfinden kann, ist die Vorfreude riesig. Die Kantone und die Fasnachtorganisationen haben in den vergangenen Wochen die Konzepte für die Fasnacht 2022 ausgearbeitet.

Uri

Als erster Zentralschweizer Kanton hat Uri vergangene Woche grünes Licht für die Fasnacht gegeben. Die Strassenfasnacht – oder anders gesagt die «Katzenmusik» – findet statt. Umzüge mit über 300 Personen sind hingegen nicht erlaubt. Auch hier gilt im Innenbereich 2G mit Maskenpflicht oder 2G Plus ohne Maske. Grossveranstaltungen ab tausend Personen brauchen eine Bewilligung der Gemeinde und des Kantons.

Quelle: PilatusToday / Andreas Wolf

Nidwalden

Zurzeit sind mehrere Gesuche für Freiluftveranstaltungen mit mehr als 300 Personen in Prüfung. Für diese gilt eine 3G-Regelung. «Über diese wird voraussichtlich nächste Woche entschieden», heisst es beim Kanton auf Anfrage von PilatusToday und Tele 1. Eine unorganisierte Strassenfasnacht ist grundsätzlich möglich. Für Veranstaltungen im Innenbereich gilt auch hier eine 2G-Regelung mit Maskenpflicht oder 2G Plus ohne Maskenpflicht.

In Stans plant man den Guuggenüberfall sowie eine Tagwache. «Das wird bei mir wieder ein riesiges ‹Pöpperle› im Herzen auslösen», freut sich Frohsinnvater Norbert Kuster.

Luzern

Der Kanton und die Stadt haben diese Woche die Leitplanken für die Fasnacht bekannt gegeben. Stand heute soll eine Strassenfasnacht möglich sein. Grössere Umzüge und Veranstaltungen dürfen hingegen nicht stattfinden.

Definitiv entschieden ist allerdings noch nichts, der Bund beurteilt die Lage in der kommenden Woche neu. Laut Bundesrat Alain Berset ist dann möglicherweise mit Lockerungen zu rechnen. Und auch der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf macht den Fasnächtlerinnen und Fasnächtlern leise Hoffnungen auf Umzüge.

Quelle: PilatusToday

Zug

Auch hier sind Veranstaltungen im Freien mit über 300 Personen bewilligungspflichtig. Es gilt eine 3G-Regelung und die Anlässe müssen in einem abgegrenzten Areal stattfinden. Eine unorganisierte Strassenfasnacht ist hingegen möglich. Für die Bewilligung der einzelnen Grossanlässe ab tausend Personen sind die Gemeinden zuständig.

Obwalden

Die Fasnacht im Kanton Obwalden kann mit Auflagen durchgeführt werden. Fasnachtsanlässe im Freien sind mit maximal 300 Personen ohne Zertifikatspflicht möglich. Ab 300 Personen gilt die 3G-Regel. Auch Fasnachtsumzüge im Freien sind nur als 3G-Anlass möglich und müssen zusätzlich abgegrenzt und kontrolliert werden.

Maskenbälle oder Schnitzelbank-Präsentationen im Innenbereich können als 2G-Anlass mit Maskenpflicht oder mit 2G Plus durchgeführt werden. Wenn das Modell von 2G Plus gewählt wird, entfällt die Maskenpflicht. Grössere Anlässe mit über 1'000 Personen brauchen eine amtliche Bewilligung.

Quelle: PilatusToday / David Migliazza

Schwyz

Finden Fasnachtsanlässe im Freien statt, gilt ab 300 Personen die 3G-Regel. Für Events im Innenbereich gilt entweder die 2G-Regelung mit Maskenpflicht oder 2G Plus ohne Maske. Sind Veranstaltungen für mehr als tausend Personen geplant, braucht es im Kanton Schwyz eine Bewilligung der Gemeinde und des Kantons.

(red.)

veröffentlicht: 29. Januar 2022 06:29
aktualisiert: 29. Januar 2022 06:29
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch