Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Anwohnern abgewiesen, weil es sich um ein Provisorium handle, das einem öffentlichen Interesse diene.
Die Gemeinde Meggen hatte die neu gebaute Containersiedlung im Gebiet Gottlieben am 1. März 2023 dem Kanton Luzern übergeben. Im September zog die Gemeinde nach sechs Monaten Betrieb eine positive Bilanz. Nach dem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts steht auch fest, dass die Bauten rechtmässig erstellt worden sind.
Video vom 25.02.2023: Tag der offenen Tür
Quelle: Tele 1
Der Gemeinderat von Meggen hatte im September 2022 das Bauprojekt bewilligt. Gegen die Containersiedlung, die längstens drei Jahre stehen und rund hundert Schutzsuchenden aus der Ukraine Platz bieten soll, regte sich aber aus der direkten Nachbarschaft Widerstand.
Bauarbeiten unterbrochen
Wegen einer hängigen Beschwerde einer Anwohnerin und eines Anwohners musste die Gemeinde zwischenzeitlich die Bauarbeiten unterbrechen. Im Dezember 2022 bestätigte das Kantonsgericht die Baubewilligung, und der Bau konnte fertiggestellt werden. Die Anwohnerin und der Anwohner gelangten darauf an das Bundesgericht. Sie stellten sich auf den Standpunkt, dass der Containerbau weder zonenkonform noch bewilligungsfähig sei.
Video vom 12.01.2023: Die Gemeinde baute trotz hängender Beschwerde weiter:
Quelle: PilatusToday/Andreas Wolf
Der Bau liegt in einer Zone für öffentliche Zwecke, Asylunterkünfte sind aber nicht ausdrücklich vorgesehen. Das Kantonsgericht Luzern als Vorinstanz stufte den Bau trotzdem als zonenkonform ein, weil er im öffentlichen Interesse und nur eine Zwischennutzung sei. Es würde hier zu weit führen, eine Zonenplanänderung durchführen zu müssen.
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Keine übermässige Auswirkung auf Nachbarschaft
Das Bundesgericht gibt in seinem Urteil dem Kantonsgericht recht. Es habe «in vertretbarer Weise» davon ausgehen dürfen, dass «das öffentliche Interesse an der Erfüllung dieser öffentlichen Aufgabe» gewichtig genug sei, um «unter den gegebenen Umständen die entgegenstehenden privaten Interessen» zu überwiegen.
In der Beschwerde bemängelten die Anwohnenden zudem, dass für die Baubewilligung kein Planverfahren durchgeführt worden sei. Doch auch hier widerspricht das Bundesgericht. Der Bau habe keine übermässigen Auswirkungen auf die Nachbarschaft, weder durch seine Grösse noch durch die zu erwartenden Immissionen, hiess es im Urteil. Zudem sei es nur ein Provisorium, das ferner einem öffentlichen Zweck diene. Ein Planverfahren sei deswegen nicht nötig.
(SDA/red.)